Insektenschutz in Mietwohnungen - rechtliche Lage

Insektenschutz für Fenster  in Mietwohnungen 

 

Insektenschutz-Optionen und was Vermieter verbieten dürfen

 

Welche Alternativen gibt es zum gebohrten Insektenschutzgitter?

 

Insektenschutz in Mietwohnungen - rechtliche Lage

Ob Motten, Fliegen oder Wespen - Insekten sind lästige Zeitgenossen, die in einer Mietwohnung so gar nicht gern gesehen werden. Nicht nur im Sommer, sondern auch im immer milder werdenden Winter fliegen die kleinen Nervensägen gern durchs offene Fenster herein. Abhilfe schafft ein Schutzgitter, doch ist das in einer Mietwohnung überhaupt erlaubt? Muss der Vermieter vor Anbringung von Insektenschutzgittern informiert werden oder gehört dieser Bereich in die Gestaltungsfreiheit des Mieters?

Hiesige Gerichte haben schon zahlreiche Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter schlichten müssen, auch Insektenschutznetze waren schon Thema vor Gericht. Obwohl es sich hier nur um eine geringfügige Veränderung handelt ist es wichtig, dass der Mieter sich im Vorfeld bei seinem Vermieter eine Genehmigung erteilen lässt. Ob er diese jedoch tatsächlich erhält und was im Fall von Zuwiderhandlungen möglich ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten und den Regeln im Mietvertrag ab.

Insektenschutz-Optionen und was Vermieter verbieten dürfen

Der Handel bietet ein breites Spektrum an Insektenschutzarten, fest verschraubt, verschiebbar oder einfach nur zum kleben. Das Insektengitter soll Schutz bieten und das ist zunächst einmal das gute Recht des Mieters. Sobald allerdings Eigentum des Vermieters dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird, kann Ärger drohen. Doch nicht nur Beschädigungen, auch eine Verschlechterung der Optik wird vom Vermieter oft nicht toleriert und führt zu Streit.

Manche Insektenschutzgitter müssen mit Schrauben und Bohrlöchern in die Fensterrahmen eingesetzt werden, dies ist letztendlich eine Beschädigung am Eigentum des Vermieters. Bevor ein solcher Einbau erfolgt, ist daher immer 
Rücksprache mit dem Vermieter zu halten und dessen Erlaubnis einzuholen.

Grund hierfür ist, dass Löcher im Fensterrahmen keine normale Abnutzungserscheinung darstellen, sondern eine dauerhafte Beschädigung. Um diese Löcher zu beheben, ist - zumindest bei Kunststofffenstern - oft der Austausch des Fensters notwendig.

Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, die für den Mieter teuer werden kann. Derartige Streitigkeiten sind darüber hinaus nicht sehr angenehm für das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Um auf der sicheren Seite zu sein sollten Mieter nicht nur vorab ihren Vermieter über die baulichen Maßnahmen informieren, sondern eine schriftliche Genehmigung einholen. Falls es später einmal zum Rechtsstreit kommt, ist der Mieter abgesichert. Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit den Einbau zu verbieten, wenn hierfür Fassadenteile oder Fensterrahmen beschädigt werden müssten.

Welche Alternativen gibt es zum gebohrten Insektenschutzgitter?
Teure, schwere Insektenschutzgitter werden fast immer an der Fassade oder am Fensterrahmen festgebohrt. Schutzkassetten die im Mauerwerk eingebaut werden müssen bedürfen ebenso der Genehmigung durch den Vermieter, wie fest installierte Schutzgitter die per Dübel in den Fensterrahmen gesetzt werden. Ist der Vermieter hiermit nicht einverstanden, gilt es Alternativen zu finden. Folgende Fliegengitter-Arten gibt es:

- Insektenschutzvorhänge zum Kleben
- Klettbandmontage
- Spannrahmen mit Insektenschutzgitter
 - Insektenschutz-Rollos

Die wohl bekanntesten Insektenschutzgitter gibt es bereits für wenige Euro im Handel. Es handelt sich um flexible Netze, die mittels Klebstoff oder über ein Klettband im Innenrahmen des Fensters montiert werden.

Auf den ersten Blick gibt es hier keine Beschädigung, doch nach vielen Jahren können auch diese Insektenschutzgitter für Ärger sorgen. Wenn der Mieter nach vielen Wärmeperioden versucht das Klettband vom Fensterrahmen zu lösen, entdeckt er nicht selten gravierende Verfärbungen. Diese sind nicht ohne weiteres mit Spülmittel und Lappen zu entfernen.

Der Vermieter hat in diesem Fall das Recht die professionelle Entfernung der Rückstände durchführen zu lassen und dem Mieter die Kosten aufzuerlegen.

Spannrahmen mit Fliegengittern sind die optimale Möglichkeit der Befestigung, die keinerlei Rückstände hinterlässt. Minimale Metallhaken werden in die Fensteröffnung eingesetzt. Gegen derartige Montagearten darf der Vermieter laut Mietrecht nicht klagen, es erfolgt keine Beschädigung des Fensters.

Doch selbst wenn die Fensterrahmen und Fassadenteile nicht beschädigt werden, ist nicht jeder Vermieter mit der Anbringung von Insektenschutzgittern einverstanden. Die Optik ist ein häufiger Kritikpunkt, mit dem sich sogar schon Gerichte beschäftigen mussten. Gibt es hier seitens des Vermieters eine Handhabe?




Darf ein Fliegengitter aus optischen Gründen verboten werden?
Grundsätzlich hat jeder Vermieter das Recht Veränderungen zu untersagen, die das Erscheinungsbild des Hauses nachhaltig ändern. Im Fall von Katzenschutznetzen auf Balkonen haben Gerichte in der Vergangenheit immer wieder für den Vermieter entschieden, unabhängig von der Art der Befestigung.

Im Falle von Fliegengittern gibt es zwar bereits Gerichtsurteile zu Gunsten der Mieter, doch eine Gewähr gibt es dafür nicht!

Nach weitgehender Einschätzung gilt die Anbringung von Fliegengittern als ordnungsgemäßer Gebrauch einer Mietwohnung. Wenn sich jedoch die Eigentümerverwaltung einstimmig gegen die angebrachten Gitter eines Mieters entscheidet, kann es bereits zu Ärger kommen. 








Wie es doch noch mit dem Insektenschutz klappen kann
Ärger zwischen Vermieter und Mieter ist nie angenehm, denn ein Mietverhältnis kann über viele Jahre bestehen. Schlimmstenfalls wohnt der Vermieter noch direkt im Haus und Streitigkeiten werden quasi vor der Haustür ausgetragen.

Um solche unnötigen und unangenehmen Situationen vermeiden, sollte der Mieter seinen Vermieter grundsätzlich um Erlaubnis bitten, wenn ein Insektenschutzgitter angebracht werden soll. Aus Rücksichtsgründen ist es ratsam auf unauffällige Einbauten zu achten und keine auffälligen Gitter anzubringen. In erster Linie zählt schließlich eine dezente Zweckmäßigkeit.

Manche Vermieter sind darüber hinaus bereit Umbaumaßnahmen zu tolerieren, wenn sie über deren Umfang selbst entscheiden dürfen. Wird der Vermieter im Vorfeld um Erlaubnis gefragt und zeitgleich bei der Farbauswahl der Insektenschutzgitter einbezogen, ist die Zustimmung wesentlich wahrscheinlicher. 





Wertsteigerung durch sachgemäß angebrachten Insektenschutz

Abgesehen von einer vermeintlichen Verschlechterung der Optik haben Insektenschutzgitter für den Vermieter eine Menge Vorteile.

Fast immer werden diese passgenau für ein Fenster angefertigt und können beim Auszug nicht einfach mitgenommen werden. Die Folge ist, dass der Mieter beim Auszug seine Insektenschutzgitter in der alten Wohnung lässt und dem Vermieter zur Verfügung stellt.

Hierüber freuen sich viele Nachmieter, denn der Wunsch nach einem insektenfreien zu Hause ist bei nahezu jedem Menschen vorhanden. Die Chancen rasch einen Nachmieter zu finden steigen somit bei einem gepflegt angebrachten Fliegenschutznetz enorm.